Jeder, der seinen Golf 4 in den Jahren 2006 – 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten ließ, bekam einen einmaligen Steuererlass von 330 Euro. Neufahrzeuge waren schon damals von dieser Reglung ausgenommen.
Diesel-PKWS, die ohne einen Partikelfilter fuhren, mussten ab dem 1. April 2007 für die nächsten 4 Jahre einen Aufschlag von 1,20 EUR/100 cm³ zahlen. Zusätzliche wurde eine Grundlage für Fahrverbote geschaffen. Autos wurden mit verschiedenen Plaketten gekennzeichnet – je nach Schadstoffklasse. Auch heute gibt es noch die grüne, gelbe und rote Plakette.
Eine Diesel ohne Rußpartikelfilter musste schon damals nicht gesondert gekennzeichnet werden. Dies bedeutete, dass er keinen Rußpartikelfilter nachrüsten musste, wenn sein Wagen in die Schadstoffklasse EU4 fällt.
Welche Schadstoffklasse hat das eigene Diesel-Fahrzeug?
Der ADAC hat dazu einen Plakettenfinder online gestellt. Mit diesem kann man ganz einfach die Schadstoffklasse seines PKW ermitteln.
Zur Ermittlung der eigenen Schadstoffklasse ist die Emmisions-Schlüsselnummer maßgebend. Diese findet man bei den neuen Zulassungen ab 2006 im Feld 14.1 und in den alten Zulassungen unter „Schlüsselnummer zu 1“. Die relevanten Zahlen sind hier jeweils die beiden letzten Ziffern.
Keine Plakette / Schadstoffgruppe 1 | Fahrzeuge ohne KAT; Diesel-PKW nach Euro 1 oder schlechter |
Rote Plakette / Schadstoffgruppe 2 | Diesel-PKW nach Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter |
Gelbe Plakette / Schadstoffgruppe 3 | Diesel-PKW nach Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter |
Grüne Plakette / Schadstoffgruppe 4 | Diesel-PKW nach Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter; ebenso die Abgasstufen Euro 5 und 6 |