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Jan 20

Blinken, ohne abzubiegen – Fahrer haftet bei Unfall

Blinken, ohne abzubiegen – Fahrer haftet bei Unfall
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Wer kennt nicht diese Situation? Ein Autofahrer hat Vorfahrt, blinkt und fährt dann doch geradeaus. Kommt es infolge eines solchen Verhaltens zu einem Unfall, dann muss der Fahrer einen Teil des Schadens zahlen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass hier 20 % angemessen sind.

 

Dem Urteil ging folgender Fall voraus. Ein Autofahrer hatte auf einer Vorfahrtsstraße vor einer Einmündung kurz geblinkt, um anzuzeigen, dass er rechts abfahren möchte. Er fuhr dann aber geradeaus weiter. Als Folge stieß er mit einem Linksabbieger zusammen, der darauf vertraute, dass der andere Wagen abbiegen würde. Aus diesem Grund fuhr aus der Nebenstraße.

 

Normalerweise haftet auf einer Vorfahrtsstraße grundsätzlich der Wartepflichtige. Im vorangegangenen Fall hatte der Fahrer, der blinkte aber eine besondere Gefahrenlage geschaffen. So die Meinung des Gerichts in Saarbrücken. Aus diesem Grund wurde der Fahrer zu einer Teilschuld von 20 % verurteilt. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der blinkende Fahrer vorsichtig an die Einmündung hätte, heranfahren müssen und sich mit dem anderen Fahrzeug verständigen. Notfalls hätte er sogar anhalten müssen.