Für Diebe ein Fluch und für die Autobesitzer ein Segen. Die elektronische Wegfahrsperre ist seit Januar 1998 für alle neu zugelassenen PKWs in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie löste damit die doch sehr umständlich anzubringenden mechanischen Wegfahrsperren ab, die mittels Lenkradkralle angebracht wurden. Das zweite System, welches auch vorhanden war, ist die sogenannte Gangschaltungssperre. Die ersten elektronischen Wegfahrsperren wurden bereits 1991 in den ersten Modellen verbaut. Diese unterbrachen den Dreikreislauf von der Zündung, der Treibstoffzufuhr und dem Anlasser. Bei diesem System musste der Fahrer die Wegfahrsperre mit einem Signalgeber deaktivieren, bevor er den Motor starten konnte. Die zweite Generation, die ab 1994 auf dem Markt kam, wie sie zum Beispiel auch in dem Golf 4 verbaut worden ist, wurde erstens weitaus komfortabler, denn der Chip, ist bei den Wegfahrsperren bereits im Schlüssel verbaut. Das System der moderneren Wegfahrsperren basiert auf einer Kommunikation mit dem Motorsteuergerät, bei dem das Motorsteuergerät die Freigabe mittels einer Codekombination vom Chip des Schlüssels bekommt. Der Code, der dabei übermittelt wird, ist verschlüsselt. Bei diesem System ist es für Diebe ein weitaus größeres Problem, den Wagen zu entwenden, vor allem ist die elektronische Wegfahrsperre bedeutend Zeit intensiver zu umgehen, was die meisten Diebe abschreckt. Was ist allerdings zu tun, wenn die Wegfahrsperre defekt ist? Auch hier kommt es schon mal vor, dass Teile von der Wegfahrsperre verschleißen, oder der Schlüssel mit dem Code verschwindet. Die Ersatzteile der Wegfahrsperre kann man sicherlich ohne Schwierigkeiten bekommen, wichtig ist nur, dass das Fahrzeug dann mit dem neuen Schlüssel zu einer Werkstatt muss, die den Zündschlüssel und den Motorsteuergerät abgleichen, da sonst ein Weiterfahren nicht möglich ist. Das Steuergerät „erlernt“ den neuen Code des Schlüssels, und dient so wieder zum Schutz vor Dieben.
Sep 10