Dass seit 2008 die Feinstaubplakette an allen Fahrzeugen vorgeschrieben ist, sollte mittlerweile hinreichend bekannt sein. Nur mit der richtigen Plakette darf ein Auto am Straßenverkehr teilnehmen und in eine entsprechende Umweltzone einfahren. Richter haben jetzt aber entschieden, dass dies auch für Autos gilt, die in einer Umweltzone nur parken.
Als Begründung geben die Richter an, dass ein solches Fahrzeug vor dem Parken mittels Motorkraft in die Umweltzone gekommen sein muss. Dadurch hätte es einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung beigetragen.
Autofahrer sollten wissen, dass eine Plakette an der Frontscheibe nur Gültigkeit hat, wenn das Kennzeichen eingetragen ist. Nur so ist eine Kontrolle möglich, denn die Plaketten könnte man ja ganz leicht manipulieren.
Parkt also ein Fahrzeug in einer Umweltzone und trägt keine gültige Feinstaubplakette, dann kostet das den Halter 40 Euro Bußgeld und es gibt zusätzlich ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Für das Frühjahr 2014 ist allerdings eine Reform geplant, die den Wegfall der Punkte Straße vorsieht. Es bleibt aber zu vermuten, dass im Gegenzug das Bußgeld erhöht wird.
Um einer Strafe zu entgehen, sollten nicht nur Golf 4 Fahrer, sondern generell alle Autofahrer darauf achten, ob ihr Fahrzeug mit einer Feinstaubplakette versehen ist. Feinstaubplaketten bekommt man in seiner Werkstatt oder auch beim TÜV. Dort wird geprüft, in welche Klasse das Fahrzeug fällt und die entsprechende Plakette wird erteilt. Diese ist bekanntlich gut sichtbar an der Frontscheibe zu befestigen. Siehe dazu auch den Artikel „Golf 4 Dieselpartikelfilter-Förderung“.