Viele Autofahrer sind sehr leichtsinnig in Punkto anschnallen. Ausreden wie: „Es wird schon nichts passieren.“ oder „ Es sind ja nur ein paar hundert Meter“ sind an der Tagesordnung. Bei einem Unfall ist die Verletzungsgefahr aber viel größer als im angeschnallten Zustand. Nicht ohne Grund besteht in Deutschland seit 1976 eine Anschnallpflicht. Seit 1984 wird das Fahren ohne Sicherheitsgurt vom Gesetzgeber bestraft. Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen. Fahrer von Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt, wie zum Beispiel einige Oldtimer, sind von der Anschnallpflicht befreit. Ansonsten wird das Fahren ohne Anschnallgurt mit einem Bußgeld geahndet. Bei einem Unfall besteht sogar die Möglichkeit, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung das eigentlich zustehende Schmerzensgeld kürzt, wenn die Person nicht angeschnallt war. Deshalb sollten alle Autofahrer sowie Insassen aus Sicherheitsgründen und um nicht bestraft zu werden, immer den Sicherheitsgurt anlegen. Und damit dieses auch nicht vergessen wird, gibt es in den modernen Fahrzeugen Gurtwarner, die den Fahrer mit lauten piependen Tönen daran erinnern sich anzuschnallen.