Jeder, der seinen Golf 4 in den Jahren 2006 – 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten ließ, bekam einen einmaligen Steuererlass von 330 Euro. Neufahrzeuge waren schon damals von dieser Reglung ausgenommen. Diesel-PKWS, die ohne einen Partikelfilter fuhren, mussten ab dem 1. April 2007 für die nächsten 4 Jahre einen Aufschlag von 1,20 EUR/100 …